Förderung klinischer Studien
Nationale Ausschreibungen
Förderung von länderübergreifenden wissenschaftsinitiierten pragmatischen vergleichenden Wirksamkeitsstudien bei nicht übertragbaren Krankheiten im Rahmen der Europäischen Partnerschaft ERA4Health (EffecTrial)
Veröffentlicht am 16.12.2024 - Abgabetermin: 28.01.2025 16.00 Uhr
Der Zweck dieser Fördermaßnahme ist die Förderung von länderübergreifenden wissenschaftsinitiierten pragmatischen vergleichenden Wirksamkeitsstudien von Ernährungs- und/oder Lebensstilinterventionen bei nicht übertragbaren Krankheiten mit einem hohen Umsetzungspotenzial zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung.
Gefördert wird eine begrenzte Anzahl von länderübergreifenden wissenschaftsinitiierten pragmatischen vergleichenden Wirksamkeitsstudien von Ernährungs- und/oder Lebensstilinterventionen im Bereich der nicht übertragbaren Erkrankungen.
Die Vergleichsstudien müssen dabei folgende Aspekte erfüllen:
- es handelt sich um pragmatische vergleichende Wirksamkeitsstudien, die als randomisierte Interventionsstudien konzipiert sind;
- die Studie vergleicht den Einsatz von bereits zugelassenen Gesundheitsmaßnahmen entweder miteinander oder mit der derzeitigen Standardversorgung. Bei Interventionen, die keiner Zulassung bedürfen, muss die Wirksamkeit nachweisbar belegt sein;
- Verbünde sind für das BMBF nur dann förderfähig, wenn der Vergleich mindestens eine Ernährungs- und/oder Lebensstilintervention umfasst. Die zu vergleichenden Interventionen können unter anderem Präventions-, Screening-, Diagnose- und Therapiemaßnahmen umfassen. Der Vergleich von zum Beispiel zwei pharmakologischen Interventionen wäre in diesem Fall nicht förderfähig und würde zu einem sofortigen Ausschluss des Antrags ohne weitere Prüfung führen. Die Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln in pharmakologischer Dosierung gilt nicht als Ernährungsintervention;
- die Interventionen müssen sich auf folgende Krankheitsbilder von hoher gesellschaftlicher Relevanz beziehen:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen;
- metabolische Erkrankungen;
- ernährungs- und lebensstilbedingte Krankheiten;
- nicht übertragbare Atemwegserkrankungen.
Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Projektpartner der ausgewählten länderübergreifenden Verbünde werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen Call Sekretariat, das beim spanischen Förderer ISCIII angesiedelt ist,
bis spätestens 28. Januar 2025 (16 Uhr CET)
zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 3821-1210
Telefax: 0228 3821-1257
Ansprechpersonen für deutsche Antragsteller sind:
Frau Dr. Svenja Finck
Telefon: 0228 3821-1877
E-Mail: E-Mail: svenja.finckdlr.de
Frau Dr. Kristina Foterek
Telefon: 0228 3821-1161
E-Mail: E-Mail: kristina.foterekdlr.de
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/18037.php
Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungzks-koeln.de
Förderbekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu neuen Versorgungsformen (themenoffener Bereich – einstufiges Verfahren, kurze Projektlaufzeiten)
Veröffentlicht am 22.03.2024 | Einreichungsfrist 31.12.2024 23:59
Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind solche, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Gefördert werden vor allem Projekte, die eine Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren und dafür innovative Prozesse und Strukturen erproben und evaluieren wollen.
Die Projekte dieser Förderung laufen in der Regel bis zu 24 Monate.
Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder aus der themenspezifischen Förderbekanntmachung im zweistufig-langen Verfahren (https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenspezifischen-bereich-zweistufig-lang.48) zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.
Die Förderbekanntmachung finden Sie unter:
Nicht gefördert werden u.a.:
Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen;
Klinische Prüfungen für Medizinprodukte gemäß Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 vom 5. April 2017 bzw. einer Leistungsbewertungsprüfung für In-vitro Diagnostika;
Klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis und Nutzennachweis von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat der Innovationsausschuss folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: www.dlr-pt.de
E-Mail: innovationsfonds-versorgungsformendlr.de
Beratungs-Hotline für die Antragstellung: 0228 3821-1020
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Förderinteressenten wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung in Form eines Web-Seminars teilzunehmen. In diesem Seminar werden der Inhalt der Förderbekanntmachung sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Anträge. Das ca. einstündige Web-Seminar findet am 11. April 2024um 11.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Informationen zu diesem Web-Seminar sind online hier erhältlich: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/370/2024-03-22_Ankuendigung_Webseminar_NVF_2024.pdf
Nach abschließender Antragsprüfung und -bewertung wird der Innovationsausschuss laufend im Jahr über die Förderung entscheiden. Das Bewertungsergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt.
Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Die vollständigen Informationen finden Sie unter den oben angegebenen Internetadressen.
Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungzks-koeln.de
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert klinische Studien im Rahmen eines regelmäßigen Förderangebotes. Seit dem 14. Juni 2017 fördert die DFG auch klinische Machbarkeitsstudien. Das Antragsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig.
Das Antragsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig. Gefördert werden interventionelle klinische Studien, zu denen klinische Machbarkeitsstudien (Phase II) und klinische Interventionsstudien (Phase III) zählen. Ziel dieser Förderung ist das Erbringen eines Wirksamkeitsnachweises eines therapeutischen, diagnostischen oder prognostischen Verfahrens. Für alle Studien ist eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie klinische Relevanz erforderlich. Ebenfalls gefördert werden klinische Beobachtungsstudien, sofern mit der Beobachtungsstudie eine hoch relevante Fragestellung behandelt wird, deren Beantwortung nachweislich nicht mit einem interventionellen Design möglich ist.
Weitere Informationen:
DFG-Programm "Klinische Studien"
Rahmenprogramm Gesundheitsforschung
Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Transfer von Forschungsergebnissen in den medizinischen Alltag zu beschleunigen. Als Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher mit dieser Maßnahme klinische Studien und systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards. Dabei sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die durch das Schließen von Evidenzlücken eine hohe Relevanz für das Gesundheitssystem aufweisen.
Weitere Informationen:
Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung 2010 (Nachdruck 2016)
BMBF: Informationen zur Gesundheitsforschung
Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien des BMBF
Internationale Ausschreibungen
Innovative Medicines Initiative
Innovative Medicines Initiative (IMI) ist eine Initiative zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union.
IMI ist ein Public-Private-Partnership der Europäischen Kommission und der EFPIA, der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (deutsch: Europäische Vereinigung von pharmazeutischen Industrien und Verbänden). IMI ist Teil des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms (FRP).
Weitere Informationen: