zum Inhalt springen

Förderung klinischer Studien

Nationale Ausschreibungen

Förderung von Projekten zum Thema Klinische Forschung im Rahmen von Forschungspraxen-Netzwerken in der Allgemeinmedizin

vom 26.07.2024 - Abgabetermin: 30.10.2024

Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung wissenschaftsinitiierter klinischer Forschungsprojekte in der Allgemeinmedizin basierend auf der Erhaltung funktionsfähiger Forschungspraxen-Netzwerke sowie der übergreifenden Strukturen. Dabei sollen Studienprojekte mit hoher Relevanz für die Allgemeinmedizin und die Betroffenen gefördert werden, die unter der Leitung von allgemeinmedizinischen Instituten medizinischer Fakultäten in bestehenden Forschungspraxen-Netzwerken durchgeführt werden.

Durch die Förderung klinischer Forschung sollen Evidenzlücken in der Allgemeinmedizin geschlossen werden. Gleichzeitig soll die Arbeitsfähigkeit der bereits aufgebauten Netzwerkstrukturen sowie deren Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit an bestehende Forschungsdateninfrastrukturen gesichert werden.

Projekte/Verbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.

Klinische Forschung in Netzwerkstrukturen der Allgemeinmedizin

Gefördert werden wissenschaftlich hochwertige Studien in der Allgemeinmedizin. Die Studien sollen im Förderzeitraum abgeschlossen werden können. Gefördert werden Projekte bestehender Forschungspraxen-Netzwerke. Ein Netzwerk wird dabei von einem oder mehreren Instituten für Allgemeinmedizin getragen und muss für das vorgeschlagene Projekt bereits eine angemessene Anzahl an Forschungspraxen sowie die notwendige Expertise und Infrastruktur für die Durchführung klinischer Forschungsprojekte vorweisen können.

Im Rahmen der Studien können unter anderem folgende Forschungsansätze eingesetzt werden:

  • wissenschaftsinitiierte, prospektive, randomisierte, kontrollierte klinische Studien mit mehreren Studienpraxen zum Wirksamkeitsnachweis von Therapiekonzepten;
  • wissenschaftsinitiierte, explorative klinische Studien mit geringen Patientenzahlen, die der direkten und unmittelbaren Vorbereitung von multizentrischen klinischen Studien mit hohen Patientenzahlen dienen;
  • Arzneimittelstudien;
  • nicht medikamentöse Interventionsstudien;
  • diagnostische Studien;
  • klinische Beobachtungsstudien;
  • klinische Machbarkeitsstudien;
  • epidemiologische Studien mit dem Ziel, die Inzidenz und/oder Prävalenz von Krankheiten zu untersuchen.

Nicht gefördert werden:

  • der Aufbau und/oder die Erweiterung von Forschungspraxen-Netzwerken;
  • Reviews, Metaanalysen und Studien mit rein gesundheitsökonomischen Fragestellungen.

Der für die Durchführung von Studien und gegebenenfalls die Einwerbung zusätzlicher Drittmittel oder auch industrieller Mittel notwendige Erhalt der bestehenden Forschungspraxen-Netzwerke kann ebenfalls zu einem angemessenen Teil Gegenstand der Förderung sein. Grundlegende Elemente dieses Erhaltes können beispielsweise die Koordination des Netzwerks sowie lokale organisatorische Einheiten sein, die langfristig bei den Antragstellern verstetigt werden sollen. Mit Blick auf eine Fortführung außerhalb der Projektförderung im Rahmen dieser Maßnahme sollten die Forschungspraxen-Netzwerke nachhaltig angelegt und sinnvoll mit vorhandenen Strukturen verzahnt sein.

Koordinierungsstelle der Netzwerkstruktur

Um das koordinierte Zusammenwirken nationaler Forschungspraxen-Netzwerke noch stärker auszubauen und die nationale und internationale wissenschaftliche Vernetzung nachhaltig zu etablieren, ist eine übergreifende und unabhängige Koordinierungsstelle erforderlich.

Das geförderte Einzel- oder Verbundprojekt aus maximal zwei Partnerinstitutionen soll unter anderem folgende Aufgaben übernehmen:

  • Administration und Management der übergreifenden Zusammenarbeit zwischen allen nationalen allgemeinmedizinischen Forschungspraxen-Netzwerken sowie gegebenenfalls weiteren allgemeinmedizinischen Instituten und relevanten Forschungsinstitutionen;
  • Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung in der deutschen Forschungslandschaft sowie im internationalen Kontext;
  • Koordination des Austauschs mit externen Partnern;
  • Einbindung von Patientinnen und Patienten sowie Bürgerinnen und Bürgern;
  • Fortführung bzw. Etablierung und Koordination relevanter Arbeitsgruppen und anderer Gremien;
  • Koordination einer dezentral-föderierten Datenhaltung mit zentraler Infrastrukturverwaltung zur Erfassung von Daten aus den regionalen Netzen;
  • datenschutzrechtliche Begleitung der Forschungsaktivitäten;
  • Koordination der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Nachhaltigkeitskonzepts.

 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger

– Bereich Gesundheit –

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Ansprechpersonen sind Dr. Sina Radke und Dr. Heike Kaasch.

Telefon: 0228 3821-1705 und 0228 3821-2369

Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger

bis spätestens 30. Oktober 2024

zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen.

 

Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Die vollständigen Informationen finden Sie hier:

https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/17217.php

 

Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungSpamProtectionzks-koeln.de

 

Förderbekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu neuen Versorgungsformen (themenoffener Bereich – einstufiges Verfahren, kurze Projektlaufzeiten)

 

Veröffentlicht am 22.03.2024 | Einreichungsfrist 31.12.2024 23:59

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind solche, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Gefördert werden vor allem Projekte, die eine Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren und dafür innovative Prozesse und Strukturen erproben und evaluieren wollen.

Die Projekte dieser Förderung laufen in der Regel bis zu 24 Monate.

Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder aus der themenspezifischen Förderbekanntmachung im zweistufig-langen Verfahren (https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenspezifischen-bereich-zweistufig-lang.48) zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

Die Förderbekanntmachung finden Sie unter:

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenoffenen-bereich-einstufig-kurz.51

 

Nicht gefördert werden u.a.:

Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen;

Klinische Prüfungen für Medizinprodukte gemäß Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 vom 5. April 2017 bzw. einer Leistungsbewertungsprüfung für In-vitro Diagnostika;

Klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis und Nutzennachweis von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren.

 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat der Innovationsausschuss folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger

- Bereich Gesundheit -

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Internet: www.dlr-pt.de

E-Mail: innovationsfonds-versorgungsformenSpamProtectiondlr.de

Beratungs-Hotline für die Antragstellung: 0228 3821-1020

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Förderinteressenten wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung in Form eines Web-Seminars teilzunehmen. In diesem Seminar werden der Inhalt der Förderbekanntmachung sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Anträge. Das ca. einstündige Web-Seminar findet am 11. April 2024um 11.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Informationen zu diesem Web-Seminar sind online hier erhältlich: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/370/2024-03-22_Ankuendigung_Webseminar_NVF_2024.pdf

Nach abschließender Antragsprüfung und -bewertung wird der Innovationsausschuss laufend im Jahr über die Förderung entscheiden. Das Bewertungsergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt.

 

Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Die vollständigen Informationen finden Sie unter den oben angegebenen Internetadressen.

Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungSpamProtectionzks-koeln.de

 

 

 

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert klinische Studien im Rahmen eines regelmäßigen Förderangebotes. Seit dem 14. Juni 2017 fördert die DFG auch klinische Machbarkeitsstudien. Das Antragsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig.

Das Antragsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig. Gefördert werden interventionelle klinische Studien, zu denen klinische Machbarkeitsstudien (Phase II) und klinische Interventionsstudien (Phase III) zählen. Ziel dieser Förderung ist das Erbringen eines Wirksamkeitsnachweises eines therapeutischen, diagnostischen oder prognostischen Verfahrens. Für alle Studien ist eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie klinische Relevanz erforderlich. Ebenfalls gefördert werden klinische Beobachtungsstudien, sofern mit der Beobachtungsstudie eine hoch relevante Fragestellung behandelt wird, deren Beantwortung nachweislich nicht mit einem interventionellen Design möglich ist.

Weitere Informationen:

DFG-Programm "Klinische Studien" 

 

Rahmenprogramm Gesundheitsforschung

Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Transfer von Forschungsergebnissen in den medizinischen Alltag zu beschleunigen. Als Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels fördert das Bun­desministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher mit dieser Maßnahme klinische Studien und systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards. Dabei sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die durch das Schließen von Evidenzlücken eine hohe Relevanz für das Gesundheitssystem aufweisen.

Weitere Informationen:

Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung 2010 (Nachdruck 2016)

BMBF: Informationen zur Gesundheitsforschung

Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien des BMBF

 

Europäische Förderprogramme

Internationale Ausschreibungen

Innovative Medicines Initiative

Innovative Medicines Initiative (IMI) ist eine Initiative zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union.

IMI ist ein Public-Private-Partnership der Europäischen Kommission und der EFPIA, der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (deutsch: Europäische Vereinigung von pharmazeutischen Industrien und Verbänden). IMI ist Teil des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms (FRP).

Weitere Informationen:

IMI-Webseite