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Förderung klinischer Studien

Nationale Ausschreibungen

22.03.2024

Förderbekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu neuen Versorgungsformen (themenoffener Bereich – zweistufiges Verfahren, lange Projektlaufzeiten sowie themenspezifischer Bereich – zweistufiges Verfahren, lange Projektlaufzeiten)

Veröffentlicht am 22.03.2024 | Einreichungsfrist 22.05.2024 12:00

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind solche, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Gefördert werden vor allem Projekte, die eine Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren und dafür innovative Prozesse und Strukturen erproben und evaluieren wollen.

Die Projekte dieser Förderung laufen in der Regel 36 bis max. 48 Monate.

Die Förderung von Neuen Versorgungsformen (NVF) mit einer langen Laufzeit im zweistufigen Verfahren adressiert insbesondere Antragstellende, deren Projektidee noch mit einem erhöhten Aufwand und Vorbereitungsbedarf verbunden ist und die deshalb bis zur Stellung eines qualifizierten Antrags (Vollantrag) noch eine Konzeptentwicklungsphase benötigen.

 

Die themenspezifische Förderbekanntmachung im zweistufig-langen Verfahren benennt folgende Themenfelder für Projekte zu neuen Versorgungsformen:

  • Modelle zur Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
  • Ambulantisierung in der Gesundheitsversorgung
  • Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Versorgungsnetzwerke
  • Digitale Unterstützungskonzepte zur Stärkung der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen
  • Häusliche und sexualisierte Gewalt – Versorgung und Prävention
  • Daten- und algorithmenbasierte Entscheidungen in der Hausarztpraxis – neue Versorgungskonzepte für eine Stärkung der leitliniengerechten Versorgung
  • Verbesserung von Versorgungsprozessen im Rettungsdienst und der Notfall- und Akutversorgung
  • Verbesserung von Versorgungsprozessen durch datenbasierte Bedarfserkennung und Gestaltung von Versorgungspfaden
  • Versorgungsmodelle zur Stärkung der Nikotin- bzw. Tabakentwöhnung

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenspezifischen-bereich-zweistufig-lang.48

 

Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenoffenen-bereich-zweistufig-lang.49

 

Nicht gefördert werden u.a.:

Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen;

Klinische Prüfungen für Medizinprodukte gemäß Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 vom 5. April 2017 bzw. einer Leistungsbewertungsprüfung für In-vitro Diagnostika;

Klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis und Nutzennachweis von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren.

 

Interessierte für das zweistufige Verfahren haben die Möglichkeit, sich bis zum 22. Mai 2024 mit einer Ideenskizze zu bewerben. In der Ideenskizze werden die wesentlichen Inhalte der geplanten neuen Versorgungsform vorgestellt. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 entscheiden, welche Ideenskizzen zur Ausarbeitung eines Vollantrags ausgewählt werden. Diese Ausarbeitung (Konzeptentwicklungsphase) wird für bis zu 6 Monate mit einem Förderbetrag von bis zu 75.000 € gefördert werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat der Innovationsausschuss folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger

- Bereich Gesundheit -

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Internet: www.dlr-pt.de

E-Mail: innovationsfonds-versorgungsformenSpamProtectiondlr.de

Beratungs-Hotline für die Antragstellung: 0228 3821-1020

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Förderinteressenten wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung in Form eines Web-Seminars teilzunehmen. In diesem Seminar werden der Inhalt der Förderbekanntmachung sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Anträge. Das ca. einstündige Web-Seminar findet am 11. April 2024um 11.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Informationen zu diesem Web-Seminar sind online hier erhältlich: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/370/2024-03-22_Ankuendigung_Webseminar_NVF_2024.pdf

 

Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Die vollständigen Informationen finden Sie unter den oben angegebenen Internetadressen.

Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungSpamProtectionzks-koeln.de

Förderbekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu neuen Versorgungsformen (themenoffener Bereich – einstufiges Verfahren, lange Projektlaufzeiten)

 

Veröffentlicht am 22.03.2024 | Einreichungsfrist 11.06.2024 12:00

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind solche, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Gefördert werden vor allem Projekte, die eine Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren und dafür innovative Prozesse und Strukturen erproben und evaluieren wollen.

Die Projekte dieser Förderung laufen in der Regel 36 bis max. 48 Monate.

Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder aus der themenspezifischen Förderbekanntmachung im zweistufig-langen Verfahren (https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenspezifischen-bereich-zweistufig-lang.48) zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

Die Förderbekanntmachung finden Sie unter:

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenoffenen-bereich-einstufig-lang.50

 

Nicht gefördert werden u.a.:

Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen;

Klinische Prüfungen für Medizinprodukte gemäß Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 vom 5. April 2017 bzw. einer Leistungsbewertungsprüfung für In-vitro Diagnostika;

Klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis und Nutzennachweis von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren.

 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat der Innovationsausschuss folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger

- Bereich Gesundheit -

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Internet: www.dlr-pt.de

E-Mail: innovationsfonds-versorgungsformenSpamProtectiondlr.de

Beratungs-Hotline für die Antragstellung: 0228 3821-1020

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Förderinteressenten wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung in Form eines Web-Seminars teilzunehmen. In diesem Seminar werden der Inhalt der Förderbekanntmachung sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Anträge. Das ca. einstündige Web-Seminar findet am 11. April 2024um 11.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Informationen zu diesem Web-Seminar sind online hier erhältlich: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/370/2024-03-22_Ankuendigung_Webseminar_NVF_2024.pdf

Der Innovationsausschuss wird über die Förderung voraussichtlich am 20. Dezember 2024 entscheiden. Das Bewertungsergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt.

 

Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Die vollständigen Informationen finden Sie unter den oben angegebenen Internetadressen.

Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungSpamProtectionzks-koeln.de

Förderbekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu neuen Versorgungsformen (themenoffener Bereich – einstufiges Verfahren, kurze Projektlaufzeiten)

 

Veröffentlicht am 22.03.2024 | Einreichungsfrist 31.12.2024 23:59

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind solche, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Gefördert werden vor allem Projekte, die eine Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren und dafür innovative Prozesse und Strukturen erproben und evaluieren wollen.

Die Projekte dieser Förderung laufen in der Regel bis zu 24 Monate.

Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder aus der themenspezifischen Förderbekanntmachung im zweistufig-langen Verfahren (https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenspezifischen-bereich-zweistufig-lang.48) zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

Die Förderbekanntmachung finden Sie unter:

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenoffenen-bereich-einstufig-kurz.51

 

Nicht gefördert werden u.a.:

Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen;

Klinische Prüfungen für Medizinprodukte gemäß Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 vom 5. April 2017 bzw. einer Leistungsbewertungsprüfung für In-vitro Diagnostika;

Klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis und Nutzennachweis von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren.

 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat der Innovationsausschuss folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger

- Bereich Gesundheit -

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Internet: www.dlr-pt.de

E-Mail: innovationsfonds-versorgungsformenSpamProtectiondlr.de

Beratungs-Hotline für die Antragstellung: 0228 3821-1020

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Förderinteressenten wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung in Form eines Web-Seminars teilzunehmen. In diesem Seminar werden der Inhalt der Förderbekanntmachung sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Anträge. Das ca. einstündige Web-Seminar findet am 11. April 2024um 11.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Informationen zu diesem Web-Seminar sind online hier erhältlich: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/370/2024-03-22_Ankuendigung_Webseminar_NVF_2024.pdf

Nach abschließender Antragsprüfung und -bewertung wird der Innovationsausschuss laufend im Jahr über die Förderung entscheiden. Das Bewertungsergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt.

 

Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Die vollständigen Informationen finden Sie unter den oben angegebenen Internetadressen.

Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungSpamProtectionzks-koeln.de

 

 

 

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert klinische Studien im Rahmen eines regelmäßigen Förderangebotes. Seit dem 14. Juni 2017 fördert die DFG auch klinische Machbarkeitsstudien. Das Antragsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig.

Das Antragsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig. Gefördert werden interventionelle klinische Studien, zu denen klinische Machbarkeitsstudien (Phase II) und klinische Interventionsstudien (Phase III) zählen. Ziel dieser Förderung ist das Erbringen eines Wirksamkeitsnachweises eines therapeutischen, diagnostischen oder prognostischen Verfahrens. Für alle Studien ist eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie klinische Relevanz erforderlich. Ebenfalls gefördert werden klinische Beobachtungsstudien, sofern mit der Beobachtungsstudie eine hoch relevante Fragestellung behandelt wird, deren Beantwortung nachweislich nicht mit einem interventionellen Design möglich ist.

Weitere Informationen:

DFG-Programm "Klinische Studien" 

 

Rahmenprogramm Gesundheitsforschung

Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Transfer von Forschungsergebnissen in den medizinischen Alltag zu beschleunigen. Als Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels fördert das Bun­desministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher mit dieser Maßnahme klinische Studien und systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards. Dabei sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die durch das Schließen von Evidenzlücken eine hohe Relevanz für das Gesundheitssystem aufweisen.

Weitere Informationen:

Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung 2010 (Nachdruck 2016)

BMBF: Informationen zur Gesundheitsforschung

Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien des BMBF

 

Europäische Förderprogramme

Internationale Ausschreibungen

Innovative Medicines Initiative

Innovative Medicines Initiative (IMI) ist eine Initiative zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union.

IMI ist ein Public-Private-Partnership der Europäischen Kommission und der EFPIA, der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (deutsch: Europäische Vereinigung von pharmazeutischen Industrien und Verbänden). IMI ist Teil des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms (FRP).

Weitere Informationen:

IMI-Webseite