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Förderung klinischer Studien

Nationale Ausschreibungen

Förderbekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu neuen Versorgungsformen (themenoffener Bereich sowie themenspezifischer Bereich)

Veröffentlicht am 21.06.2024 | Einreichungsfrist 22.10.2024 12:00

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind solche, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Gefördert werden vor allem Projekte, die eine Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren und dafür innovative Prozesse und Strukturen erproben und evaluieren wollen.

Projekte sollen einen Förderzeitraum von 36 Monaten nicht überschreiten (maximal mögliche Laufzeit in begründeten Ausnahmefällen: 48 Monate).

Die themenspezifische Förderbekanntmachung benennt folgende Themenfelder für Projekte zu neuen Versorgungsformen:

  • Versorgungsforschung zu sexuell übertragbaren Infektionen
  • Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren von Gesundheitsnetzwerken
  • Forschung für eine bedarfsgerechte Versorgung im Hinblick auf geschlechtsbedingte Unterschiede unter Berücksichtigung weiterer Determinanten (intersektionaler Ansatz)
  • Adhärenz in der Nutzung digitaler Versorgungsangebote
  • Effektivere und effizientere Heilmittelversorgung durch gezielten Einsatz von Eigenübungsprogrammen
  • Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie z. B. Post-/Long-COVID, ME/CFS
  • Algorithmen für die Erkennung gesundheitlicher Risiken auf der Basis von Sekundärdaten
  • Begleitforschung zur Einführung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-zum-themenspezifischen-bereich.52

Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-zum-themenoffenen-bereich.53

Nicht gefördert werden u.a.:

Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen;

Klinische Prüfungen für Medizinprodukte gemäß Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 vom 5. April 2017 bzw. einer Leistungsbewertungsprüfung für In-vitro Diagnostika;

Klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis und Nutzennachweis von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat der Innovationsausschuss folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger - Bereich Gesundheit -

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Internet: www.dlr-pt.de

E-Mail: innovationsfonds-versorgungsforschungSpamProtectiondlr.de

Beratungs-Hotline für die Antragstellung: 0228 3821-1020

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Förderinteressenten wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung in Form eines Web-Seminars teilzunehmen. In diesem Seminar werden der Inhalt der Förderbekanntmachung sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Informationen zu diesem Web-Seminar sind online hier erhältlich:

https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/418/2024-06-21_Ankuendigung_Webseminar_VSF_MedLL_2024.pdf

 

Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Die vollständigen Informationen finden Sie unter den oben angegebenen Internetadressen.

Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungSpamProtectionzks-koeln.de

 

 

22.03.2024

Förderbekanntmachung Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien

Veröffentlicht am 21.06.2024 | Einreichungsfrist am 24.09.2024 um 12.00 Uhr

Die Schwerpunkte in der Förderbekanntmachung zu medizinischen Leitlinien legt das Bundesministerium für Gesundheit fest. Es hat folgende Themenfelder benannt:

  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung bereits geförderter Innovationsfondsprojekte
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien mit Fokus Gesundheit der Bevölkerung, Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-medizinische-leitlinien-medll.54

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat der Innovationsausschuss folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger – Bereich Gesundheit –

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Internet: www.dlr-pt.de

E-Mail: innovationsfonds-versorgungsforschung@dlr.de

Beratungs-Hotline: 0228 3821-1020.

Es wird empfohlen, zur Beratung hinsichtlich der förderrechtlichen Fragen mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Für Fragen, die die Vorgaben des AWMF-Regelwerks betreffen, steht das AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi) zur Verfügung:

AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement

Karl-von-Frisch-Straße 1

35043 Marburg

Telefon: 06421 286-2296

E-Mail: imwiSpamProtectionawmf.org

Internet: https://www.awmf.org/die-awmf/imwi

Förderinteressenten wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung in Form eines Web-Seminars teilzunehmen. In diesem Seminar werden der Prozess und das Verfahren der Antragstellung erläutert. Informationen zu diesem Web-Seminar sind online hier erhältlich:

https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/418/2024-06-21_Ankuendigung_Webseminar_VSF_MedLL_2024.pdf

 

Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Die vollständigen Informationen finden Sie unter den oben angegebenen Internetadressen.

Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungSpamProtectionzks-koeln.de

 

Förderbekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu neuen Versorgungsformen (themenoffener Bereich – einstufiges Verfahren, kurze Projektlaufzeiten)

 

Veröffentlicht am 22.03.2024 | Einreichungsfrist 31.12.2024 23:59

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind solche, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Gefördert werden vor allem Projekte, die eine Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren und dafür innovative Prozesse und Strukturen erproben und evaluieren wollen.

Die Projekte dieser Förderung laufen in der Regel bis zu 24 Monate.

Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder aus der themenspezifischen Förderbekanntmachung im zweistufig-langen Verfahren (https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenspezifischen-bereich-zweistufig-lang.48) zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

Die Förderbekanntmachung finden Sie unter:

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenoffenen-bereich-einstufig-kurz.51

 

Nicht gefördert werden u.a.:

Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen;

Klinische Prüfungen für Medizinprodukte gemäß Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 vom 5. April 2017 bzw. einer Leistungsbewertungsprüfung für In-vitro Diagnostika;

Klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis und Nutzennachweis von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren.

 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat der Innovationsausschuss folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger

- Bereich Gesundheit -

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Internet: www.dlr-pt.de

E-Mail: innovationsfonds-versorgungsformenSpamProtectiondlr.de

Beratungs-Hotline für die Antragstellung: 0228 3821-1020

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Förderinteressenten wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung in Form eines Web-Seminars teilzunehmen. In diesem Seminar werden der Inhalt der Förderbekanntmachung sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Anträge. Das ca. einstündige Web-Seminar findet am 11. April 2024um 11.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Informationen zu diesem Web-Seminar sind online hier erhältlich: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/370/2024-03-22_Ankuendigung_Webseminar_NVF_2024.pdf

Nach abschließender Antragsprüfung und -bewertung wird der Innovationsausschuss laufend im Jahr über die Förderung entscheiden. Das Bewertungsergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt.

 

Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Die vollständigen Informationen finden Sie unter den oben angegebenen Internetadressen.

Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungSpamProtectionzks-koeln.de

 

 

 

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert klinische Studien im Rahmen eines regelmäßigen Förderangebotes. Seit dem 14. Juni 2017 fördert die DFG auch klinische Machbarkeitsstudien. Das Antragsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig.

Das Antragsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig. Gefördert werden interventionelle klinische Studien, zu denen klinische Machbarkeitsstudien (Phase II) und klinische Interventionsstudien (Phase III) zählen. Ziel dieser Förderung ist das Erbringen eines Wirksamkeitsnachweises eines therapeutischen, diagnostischen oder prognostischen Verfahrens. Für alle Studien ist eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie klinische Relevanz erforderlich. Ebenfalls gefördert werden klinische Beobachtungsstudien, sofern mit der Beobachtungsstudie eine hoch relevante Fragestellung behandelt wird, deren Beantwortung nachweislich nicht mit einem interventionellen Design möglich ist.

Weitere Informationen:

DFG-Programm "Klinische Studien" 

 

Rahmenprogramm Gesundheitsforschung

Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Transfer von Forschungsergebnissen in den medizinischen Alltag zu beschleunigen. Als Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels fördert das Bun­desministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher mit dieser Maßnahme klinische Studien und systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards. Dabei sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die durch das Schließen von Evidenzlücken eine hohe Relevanz für das Gesundheitssystem aufweisen.

Weitere Informationen:

Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung 2010 (Nachdruck 2016)

BMBF: Informationen zur Gesundheitsforschung

Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien des BMBF

 

Europäische Förderprogramme

Internationale Ausschreibungen

Innovative Medicines Initiative

Innovative Medicines Initiative (IMI) ist eine Initiative zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union.

IMI ist ein Public-Private-Partnership der Europäischen Kommission und der EFPIA, der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (deutsch: Europäische Vereinigung von pharmazeutischen Industrien und Verbänden). IMI ist Teil des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms (FRP).

Weitere Informationen:

IMI-Webseite