Förderung klinischer Studien
Nationale Ausschreibungen
Förderung der Verhütungsmittelforschung für alle Geschlechter
vom 13.01.2025 - Abgabetermin: 31.03.2025
Zweck der Fördermaßnahme ist die Förderung von interdisziplinären Forschungsverbünden, die präklinische und klinische Arbeiten im Bereich humane Verhütungsmittelforschung durchführen. Aus den Ergebnissen der Arbeiten sollten sich Ansatzpunkte für die weitere translationale Forschung ableiten lassen.
Gefördert werden Verbünde von Forscherinnen und Forschern unterschiedlicher Disziplinen. Die Verbünde sollen gemeinsam präklinische und/oder klinische Forschungsarbeiten durchführen, um Ansätze für neue oder verbesserte Verhütungsmethoden zu entwickeln.
Die klinischen Pilotprojekte (kleine anwendungsorientierte, nicht-interventionelle Studien) könnten beispielsweise darauf ausgerichtet sein, Methoden der natürlichen Familienplanung sicherer und effektiver zu gestalten.
Durch die präklinische Forschung sollen Targets für die Entwicklung von neuen Verhütungsmethoden identifiziert, charakterisiert und, soweit möglich, validiert werden.
Die Vorhaben müssen die Diversität der Zielgruppen (zum Beispiel Gender, Alter, kultureller Hintergrund) berücksichtigen.
Nicht gefördert werden
- Vorhaben, die sich ausschließlich mit der Neu- und Weiterentwicklung von steroidalen Verhütungsmitteln für gebärfähige Personen befassen;
- Vorhaben, die sich mit Prozessen beschäftigen, die nach der erfolgten Befruchtung wirksam werden (inklusive Nidation);
- Vorhaben, die sich mit der Neu- oder Weiterentwicklung von Medizinprodukten, digitalen Gesundheitsanwendungen, Verabreichungssystemen oder Kondomen für gebärfähige oder zeugungsfähige Personen beschäftigen;
- Vorhaben, die sich auf molekulare Targets fokussieren, für die es kein humanes Ortholog gibt;
- interventionelle klinische Studien;
- Verbünde, die sich ausschließlich mit ethischen, rechtlichen und sozialen Fragestellungen beschäftigen.
Die interdisziplinären Verbünde sollen ein kooperatives und koordiniertes Forschungskonzept verfolgen. Von den Partnern eines Verbunds ist ein Koordinator zu benennen. Die Verbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Kooperationen mit thematisch verwandten Vorhaben im europäischen und außereuropäischen Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger
bis spätestens 31. März 2025
zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Entsprechend definierter Kriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 3821-1210
Telefax: 0228 3821-1257
Ansprechpersonen sind Dr. Katja Jensen, Dr. Annika Putz und Dr. Annica Vlad-Fiegen
Telefon: 0228/3821-1150, -1725, -1680
E-Mail: Verhuetungdlr.de
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Die vollständigen Informationen finden Sie hier:
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/18071.php
Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungzks-koeln.de
Förderung von Projekten zum Thema „Interdisziplinäre Ansätze in der Neurowissenschaft des Schmerzes im Rahmen des ERA-NET NEURON“
vom 07.01.2025 - Abgabetermin: 06.03.2025, 14:00 Uhr
Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung wird eine begrenzte Anzahl multinationaler und interdisziplinärer Forschungsprojekte gefördert, die einen Beitrag zur grundlegenden translationalen und interdisziplinären Erforschung der Neurowissenschaft des Schmerzes leisten.
Das „Netzwerk Europäischer Forschungsförderung für Neurowissenschaften“ (NEURON) wurde im Rahmen des ERA-NET-Programms der Europäischen Kommission eingerichtet (www.neuron-eranet.eu).
Ziel des ERA-NET NEURON ist es, die Forschungsanstrengungen und Förderprogramme seiner Partnerländer/-regionen im Bereich der psychischen und neurologischen Störungen sowie der Erkrankungen der Sinnessysteme zu koordinieren und zu optimieren.
Gefördert werden präklinische und klinische Forschungsansätze, die sich mit den Neurowissenschaften des Schmerzes befassen. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie kann ein breites Spektrum an Aspekten erforscht werden, zum Beispiel Biomarker, klinische Phänotypisierung, intra- und interindividuelle Unterschiede, die Rolle der Neuroplastizität und Plastizität im nozizeptiven System, Neuroinflammation, genetische, epigenetische und molekulare Mechanismen (neuronal und nicht-neuronal) sowie psychologische Auswirkungen von chronischen Schmerzen und deren Behandlung.
Die Forschungsprojekte können Forschungsansätze bis hin zu klinischen Studien (bis zu Phase 2, „proof-of-concept“) umfassen. Multimodale und multizentrische klinische Studien sind ausdrücklich erwünscht.
Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen multinationaler Forschungsverbünde gefördert. Eine gemeinschaftliche Bewerbung aller Verbundmitglieder wird vorausgesetzt. Zur Bearbeitung der geplanten Projekte müssen mindestens drei einschlägig qualifizierte Forschungsgruppen in einem Verbund kooperieren. Verbundprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.
Die Vorhaben sollen mindestens eines der folgenden Forschungsgebiete abdecken:
- grundlagenorientierte Forschungsansätze zu Ätiologie, Pathogenese, Krankheitsverlauf, Therapie und Prävention von chronischem Schmerz. Dazu kann auch die Nutzung von Kenntnissen über neurobiologische Mechanismen für die Entwicklung innovativer Technologien gehören;
- klinische Forschungsansätze zur Entwicklung neuer Verfahren und Strategien für Prävention (inklusive sekundärer Prävention), Diagnose, Therapie und/oder Rehabilitation von chronischem Schmerz.
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Verbünde werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen „Joint Call Secretariat“, das beim DLR Projektträger angesiedelt ist,
bis spätestens 6. März 2025, 14 Uhr (MEZ),
zunächst Projektskizzen (pre-proposals) in elektronischer Form vorzulegen.
Für Verbundprojekte ist die Projektskizze von dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 3821-1210
Telefax: 0228 3821-1257
Ansprechpersonen sind:
Frau Dr. Sophia Schach und Frau Dr. Vera Mönter-Telgen
Telefon: 0228 3821-2184
E-Mail: neuron-eranet@dlr.de
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Die vollständigen Informationen finden Sie hier:
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/18063.php
Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungzks-koeln.de
Förderung von länderübergreifenden wissenschaftsinitiierten pragmatischen vergleichenden Wirksamkeitsstudien bei nicht übertragbaren Krankheiten im Rahmen der Europäischen Partnerschaft ERA4Health (EffecTrial)
Veröffentlicht am 16.12.2024 - Abgabetermin: 28.01.2025 16.00 Uhr
Der Zweck dieser Fördermaßnahme ist die Förderung von länderübergreifenden wissenschaftsinitiierten pragmatischen vergleichenden Wirksamkeitsstudien von Ernährungs- und/oder Lebensstilinterventionen bei nicht übertragbaren Krankheiten mit einem hohen Umsetzungspotenzial zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung.
Gefördert wird eine begrenzte Anzahl von länderübergreifenden wissenschaftsinitiierten pragmatischen vergleichenden Wirksamkeitsstudien von Ernährungs- und/oder Lebensstilinterventionen im Bereich der nicht übertragbaren Erkrankungen.
Die Vergleichsstudien müssen dabei folgende Aspekte erfüllen:
- es handelt sich um pragmatische vergleichende Wirksamkeitsstudien, die als randomisierte Interventionsstudien konzipiert sind;
- die Studie vergleicht den Einsatz von bereits zugelassenen Gesundheitsmaßnahmen entweder miteinander oder mit der derzeitigen Standardversorgung. Bei Interventionen, die keiner Zulassung bedürfen, muss die Wirksamkeit nachweisbar belegt sein;
- Verbünde sind für das BMBF nur dann förderfähig, wenn der Vergleich mindestens eine Ernährungs- und/oder Lebensstilintervention umfasst. Die zu vergleichenden Interventionen können unter anderem Präventions-, Screening-, Diagnose- und Therapiemaßnahmen umfassen. Der Vergleich von zum Beispiel zwei pharmakologischen Interventionen wäre in diesem Fall nicht förderfähig und würde zu einem sofortigen Ausschluss des Antrags ohne weitere Prüfung führen. Die Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln in pharmakologischer Dosierung gilt nicht als Ernährungsintervention;
- die Interventionen müssen sich auf folgende Krankheitsbilder von hoher gesellschaftlicher Relevanz beziehen:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen;
- metabolische Erkrankungen;
- ernährungs- und lebensstilbedingte Krankheiten;
- nicht übertragbare Atemwegserkrankungen.
Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Projektpartner der ausgewählten länderübergreifenden Verbünde werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen Call Sekretariat, das beim spanischen Förderer ISCIII angesiedelt ist,
bis spätestens 28. Januar 2025 (16 Uhr CET)
zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 3821-1210
Telefax: 0228 3821-1257
Ansprechpersonen für deutsche Antragsteller sind:
Frau Dr. Svenja Finck
Telefon: 0228 3821-1877
E-Mail: E-Mail: svenja.finckdlr.de
Frau Dr. Kristina Foterek
Telefon: 0228 3821-1161
E-Mail: E-Mail: kristina.foterekdlr.de
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/18037.php
Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungzks-koeln.de
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert klinische Studien im Rahmen eines regelmäßigen Förderangebotes. Seit dem 14. Juni 2017 fördert die DFG auch klinische Machbarkeitsstudien. Das Antragsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig.
Das Antragsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig. Gefördert werden interventionelle klinische Studien, zu denen klinische Machbarkeitsstudien (Phase II) und klinische Interventionsstudien (Phase III) zählen. Ziel dieser Förderung ist das Erbringen eines Wirksamkeitsnachweises eines therapeutischen, diagnostischen oder prognostischen Verfahrens. Für alle Studien ist eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie klinische Relevanz erforderlich. Ebenfalls gefördert werden klinische Beobachtungsstudien, sofern mit der Beobachtungsstudie eine hoch relevante Fragestellung behandelt wird, deren Beantwortung nachweislich nicht mit einem interventionellen Design möglich ist.
Weitere Informationen:
DFG-Programm "Klinische Studien"
Rahmenprogramm Gesundheitsforschung
Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Transfer von Forschungsergebnissen in den medizinischen Alltag zu beschleunigen. Als Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher mit dieser Maßnahme klinische Studien und systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards. Dabei sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die durch das Schließen von Evidenzlücken eine hohe Relevanz für das Gesundheitssystem aufweisen.
Weitere Informationen:
Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung 2010 (Nachdruck 2016)
BMBF: Informationen zur Gesundheitsforschung
Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien des BMBF
Internationale Ausschreibungen
Innovative Medicines Initiative
Innovative Medicines Initiative (IMI) ist eine Initiative zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union.
IMI ist ein Public-Private-Partnership der Europäischen Kommission und der EFPIA, der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (deutsch: Europäische Vereinigung von pharmazeutischen Industrien und Verbänden). IMI ist Teil des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms (FRP).
Weitere Informationen: