Förderung klinischer Studien
Neue Webseite zur EU Forschungsförderung und den Auswirkungen der Corona-Pandemie
Neue Webseite zur EU Forschungsförderung und den Auswirkungen der Corona-Pandemie
Die Europäische Kommission hat eine Webseite mit allen wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie im Zusammenhang mit EU-Förderprojekten erstellt.
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/covid-19
Darauf finden sich Informationen zu verschobenen Deadlines, Verlinkungen zu FAQs sowie ein Überblick über die Aktivitäten der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Covid-19-Ausbruch. In ihren FAQ zu Horizont 2020 (https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/support/faq;type=1;programme=H2020;keyword=COVID-19%20outbreak) hat die Europäische Kommission Flexibilität bei der Bewertung der Zuwendungsfähigkeit von Kosten zugesichert. Dies betrifft zum Beispiel das Verschieben von Arbeitspaketen oder die Übernahme von Kosten für Telearbeit.
Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanungzks-koeln.de
Nationale Ausschreibungen
G-BA Förderbekanntmachung zu neuen Versorgungsformen - themenspezifischer und themenoffener Bereich
vom 02.03.2023 – Abgabetermin Ideenskizze: 16.05.2023 12:00 Uhr
Die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung muss kontinuierlich weiterentwickelt werden, um für alle Patientinnen und Patienten eine flächendeckende und gut erreichbare, bedarfsgerechte medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen.
Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Ziel dieses Förderangebots ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Die Evaluation der geförderten neuen Versorgungsform soll Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden können oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens oder weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zur Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV dienen können.
Die themenspezifische Förderbekanntmachung benennt folgende Themenfelder, in denen der Innovationsausschuss Projekte zu neuen Versorgungsformen unterstützen könnte:
- Modelle zur Stärkung der evidenzbasierten VersorgungsgestaltunG
- Kooperative und interprofessionelle Versorgungsmodelle mit weiterentwickelter Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern
- Modelle zur Vermeidung, Verminderung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit
- Neue Versorgungsformen zur Stärkung und Entlastung pflegender An- und Zugehöriger
- Modelle zur Verbesserung der Versorgung von chronisch Erkrankten mit hohem Versorgungsbedarf in schwächer versorgten Gebieten
- Optimierung der Schnittstellen und Zusammenarbeit zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Prävention und Gesundheitsversorgung
Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden. Gefördert werden können hier Projekte, die relevante Versorgungsprobleme aufgreifen und besonders innovative Ansätze verfolgen.
Für beide Förderungen sind die Ideenskizzen bis spätestens 16. Mai 2023, 12:00 Uhr, beim Projektträger einzureichen.
Das Antrags- und Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst sind Ideenskizzen einzureichen, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts vorstellen. Der Innovationsausschuss entscheidet, welche Ideenskizzen zur Ausarbeitung eines qualifizierten Antrags (Vollantrags) gefördert werden (Konzeptentwicklungsphase). In dieser Konzeptentwicklungsphase werden die Vollanträge innerhalb von sechs Monaten ausgearbeitet und zur Bewertung beim Innovationsausschuss eingereicht. Der Innovationsausschuss entscheidet anschließend, welche Vollanträge in der Durchführung einer neuen Versorgungsform gefördert werden (Durchführungsphase).
Diejenigen Antragstellenden, die gefördert werden, können bis zum 28. Mai 2024 ihre Vollanträge einreichen. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss.
Die vorzulegenden wissenschaftlichen Konzepte sind auf in der Regel drei Jahre anzulegen.
Gefördert werden neue Versorgungsformen, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden.
Nicht gefördert werden unter anderem (die vollständige Liste finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen):
- Projekte, an deren Ergebnisse Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse haben;
- Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen;
- Klinische Prüfungen für Medizinprodukte gemäß Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 vom 5. April 2017 bzw. einer Leistungsbewertungsprüfung für In-vitroDiagnostika;
- klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis und Nutzennachweis von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren;
- Studien zur frühen Nutzenbewertung gemäß dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG);
- Studien zur Erprobung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode nach § 137e SGB V;
- Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte bei digitalen Gesundheitsanwendungen (§ 33a Absatz 1 SGB V) gemäß § 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V sowie bei digitalen Pflegeanwendungen (§ 40a Absatz 1 SGB XI) gemäß § 78a Absatz 4 Satz 3 SGB XI;
- Projekte, die sich bereits in der Umsetzungsphase befinden;
- Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat der Innovationsausschuss folgenden Projektträger beauftragt:
DLR-Projektträger
- Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: www.dlr-pt.de
E-Mail: innovationsfonds-versorgungsformen@dlr.de
Beratungs-Hotline für die Antragstellung: 0228 3821-1020
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem DLR-Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Förderinteressenten wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung in Form eines Web-Seminars teilzunehmen. In diesem Seminar werden der Inhalt der
Förderbekanntmachung sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Informationen zu diesem Web-Seminar sind online hier erhältlich:
https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/319/2023-03-02_Ankuendigung_Webseminar_NVF_Skizze_2023.pdf
Für eine Förderung in der Konzeptentwicklungsphase ist es erforderlich, dass die vollständige Ideenskizze dem DLR-Projektträger
bis spätestens 16. Mai 2023, 12.00 Uhr
in elektronischer Form vorgelegt wird. Die Ideenskizze wird durch die vorgesehene Gesamtprojektleitung eingereicht.
Die Förderbekanntmachung zum themenspezifischen Bereich finden Sie hier:
https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenspezifischen-bereich.43
Die Förderbekanntmachung zum themenoffenen Bereich finden Sie hier:
https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenoffenen-bereich.44
Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Ausführliche Informationen finden Sie unter den oben angegebenen Internetadressen.
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Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur wissensgenerierenden Vernetzung von Forschung und Versorgung in Modellregionen – Nationale Dekade gegen Krebs –
vom 23.01.2023 - Abgabetermin: 04.04.2023
Durch innovative, kooperative Forschungsansätze soll eine wirkungsvolle, wissensgenerierende Vernetzung von Forschung und Versorgung modellhaft angestoßen werden.
Es sollen innovative Verbundprojekte gefördert werden, um die vorhandenen Strukturen in der Krebsforschung und der onkologischen Versorgung im Sinne einer wissensgenerierenden Versorgung zu vernetzen. Die Forschungsverbünde sollen hierzu Prozesse entwickeln und optimieren sowie neue Formen der Zusammenarbeit etablieren, um die Translation von Forschungserkenntnissen in die Breite der Bevölkerung zu verbessern. Hierfür sollen in ausgewählten Modellregionen konkrete Anwendungsfälle („Use Cases“) umgesetzt werden, die einen Nutzen für Patientinnen und Patienten sowie die dauerhafte Weiterentwicklung der personalisierten Krebsmedizinerwarten lassen.
Diese Förderrichtlinie ist ein Beitrag des BMBF zur Nationalen Dekade gegen Krebs. Sie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf
Gefördert werden sollen modellhafte, regionale Forschungsverbünde, die demonstrieren, wie die Prozesse der Vernetzung zwischen den vorhandenen Forschungs- und Versorgungsstrukturen sektorenübergreifend ausgebaut und optimiert werden können. Die Vernetzung soll in Form von konkreten „Use Cases“ in räumlich begrenzten Modellregionen erfolgen. Als federführende Einrichtung soll in jedem Fall ein universitäres Krebszentrum mit etablierter klinischer Spitzenforschung fungieren. Eine initiale Defizitanalyse soll das regionale Potenzial für eine Verbesserung in Quantität und/oder Qualität der Vernetzung aufzeigen. Der Ausbau modellhafter Vernetzungsstrukturen soll so angelegt werden, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt über die Modellregion hinaus erweiterbar und wenn möglich auf andere Anwendungsfelder übertragbar sind.
Vorhandene Infrastrukturen (z. B. Biobanken, Tumorkonferenzen, Datenintegrationszentren der Medizininformatik-Initiative, Zentren für Klinische Studien) sollen wo immer möglich und sinnvoll integriert werden.
In den Modellregionen sollen förderliche Elemente für eine wissenschaftlich erfolgreiche Vernetzung gestärkt, Hemmnisse und Hindernisse (auf der Ebene z. B. von Prozessen, Strukturen und auf Akteursebene) identifiziert sowie Lösungen erarbeitet und pilothaft umgesetzt werden. Es sollen hierbei keine grundsätzlich neuen Strukturen entwickelt werden, sondern die Potenziale zur Optimierung von Vernetzung zwischen und innerhalb bestehender Strukturen ausgeschöpft werden.
Der Mehrwert der Forschungsverbünde kann einerseits auf dem schnellen Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die breite Versorgung oder andererseits auf der Untersuchung von Erfahrungen und Daten aus der Versorgung zur Generierung neuer Erkenntnisse beruhen. Demzufolge könnten die Forschungsverbünde zum Beispiel die folgenden „Use Cases“ adressieren und ihren Antrag einem der folgenden beiden Module zuordnen (Aspekte aus dem jeweils anderen Modul können mitberücksichtigt werden; weitere „Use Cases“ sind möglich, insofern sie sich einem der Module zuordnen lassen):
Modul 1: Vernetzung zur Stärkung des Transfers von (klinischen) Forschungsergebnissen in die Versorgungspraxis
Sektoral-übergreifende frühe klinische Studien: Nutzung gemeinsamer Studienplattformen; Standortübergreifende Studienteams; Personalaustausch von „clinician scientists“, „clinical trialists“ und „(flying) study nurses“; gemeinsame Study-Nurse-Netzwerke; gemeinsame Arbeitsgruppen; Zusammenarbeit mit einem übergeordneten Zentrum für Klinische Studien zur Umsetzung standardisierter Prozesse und Dokumentation der Studien.
Sektoral-übergreifendes Tumorboard: ausgehend von einem universitären Krebszentrum Ausbau regionaler Kooperationsnetzwerke, die regionale Krankenhäuser und niedergelassene Onkologen integrieren: Interaktion in den Tumorboards, insbesondere für molekulare, komplexe und/oder seltene Tumorerkrankungen; wissenschaftliche Analyse des evidenzbasierten Nutzens der Tumorboard-Empfehlungen für die Patientinnen und Patienten; Erarbeitung von individuellen Therapieempfehlungen mit molekularer Zielrichtung auf Grundlage einer interdisziplinären Diagnostik; die Dokumentation und Auswertung der Daten aus den molekularen Tumorboards soll die Evidenz für die Therapieempfehlungen generieren oder als Grundlage für neue klinische Studien (Treiber innovativer klinischer Forschung) verwendet werden; die Koordination der molekulardiagnostischen Leistungen wird durch das universitäre Krebszentrum für nichtuniversitäre Kliniken oder Niedergelassene angeboten.
Modul 2: Vernetzung zur Untersuchung von klinischen Erfahrungen und Versorgungsdaten für die Generierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
Regionale Zweitmeinungsnetzwerke: Wissenschaftliche Untersuchung der leitlinienkonformen Diagnostik und Behandlung unter Einschluss von (molekularen) Tumorboards: Durchführung von prospektiven Projekten zur Evaluation der Übereinstimmung zwischen Erst- und Zweitmeinung; Untersuchung einer möglichen Verschiebung des Behandlungsortes (z. B. von Niedergelassenen zum Krebszentrum); systematische Darstellung der Änderungen der Erstmeinung inklusive Erfassung einer größeren Akzeptanz im Netzwerk; Kooperative Datenanalyse zur Beantwortung von neuen Forschungsfragen: Forschungsprojekte auf der Basis bevölkerungsbezogener Real-World-Daten aus der Modellregion (und gegebenenfalls darüber hinaus), klinischer Krebsregister und Daten von zertifizierten Krebszentren; Integration und Vernetzung von Daten der regionalen Peripherie mit dem universitären Krebszentrum.
Für beide Module gilt: Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen sind als wichtiges Element der Vernetzung von Forschung und Versorgung in jedem „Use Case“ in der Modellregion verbindlich miteinzubeziehen. Zu diesem Zweck ist auch ein temporärer Personalaustausch sowohl im ärztlich-wissenschaftlichen als auch im nichtärztlichen versorgenden Personal (z. B. study nurses, data scientists) möglich. Vom universitären Krebszentrum organisierte Aus- und Fortbildungen im Bereich des konkreten „Use Cases“ und der personalisierten Medizin können unter anderem GCP-Schulungen bei der Durchführung klinischer Studien, Schulungen zur Wirksamkeit von Leitlinien, Durchführung und Zielsetzung von molekularen Tumorboards für Ärzteschaft und Praxispersonal in der Onkologie beinhalten.
Um die Bedarfsgerechtigkeit der geförderten Forschung und ihre Akzeptanz für die Bürger/Betroffenen sicherzustellen, soll die Perspektive einschlägiger Interessensgruppen aus Gesundheitswesen und Gesellschaft, allen voran der Patientinnen und Patienten, auf allen relevanten Ebenen und Prozessen von Anfang an einbezogen werden.
In die Verbünde müssen alle zur Bearbeitung erforderlichen Partner aus Wissenschaft und Praxis einbezogen werden. Dazu gehört von Anfang an die aktive Beteiligung von Betroffenen oder ihrer Vertretungen, auch schon bei der Konzept- beziehungsweise der Antragserstellung. Von den Partnern eines Verbundes ist ein Koordinator zu benennen. Wo immer zielführend, ist die Nutzung etablierter Strukturen sowie existierender Datensätze, Patientenregister, Kohorten und Materialsammlungen für die Bearbeitung der Forschungsfragenvorzusehen. Im Rahmen der geplanten Verbundprojekte können jedoch, wenn notwendig, auch neue Daten erhoben und neue Biomaterialien gewonnen werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpersonen sind
Frau Dr. Amke Ris
Telefon: 0228 3821-1676
E-Mail: amke.ris@dlr.de
Frau Dr. Lorna Moll
Telefon: 0228 3821-2300
E-Mail: lorna.moll@dlr.de
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger
bis spätestens 4. April 2023
zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die vorzulegenden wissenschaftlichen Konzepte sind auf drei Jahre anzulegen.
Details zum Inhalt der Ausschreibung, zum weiteren Verfahren sowie die Kontaktdaten der für die Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartner sind in der Bekanntmachung zu finden:
http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/15324.php
Die hier aufgeführten Informationen sind gekürzt. Ausführliche Informationen finden Sie unter den oben angegebenen Internetadressen.
Das ZKS Köln kann Sie zu klinischen Studien gerne beraten und unterstützen. Bitte wenden Sie sich direkt an: projektplanung@zks-koeln.de
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert klinische Studien im Rahmen eines regelmäßigen Förderangebotes. Seit dem 14. Juni 2017 fördert die DFG auch klinische Machbarkeitsstudien. Das Antragsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig.
Das Antragsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig. Gefördert werden interventionelle klinische Studien, zu denen klinische Machbarkeitsstudien (Phase II) und klinische Interventionsstudien (Phase III) zählen. Ziel dieser Förderung ist das Erbringen eines Wirksamkeitsnachweises eines therapeutischen, diagnostischen oder prognostischen Verfahrens. Für alle Studien ist eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie klinische Relevanz erforderlich. Ebenfalls gefördert werden klinische Beobachtungsstudien, sofern mit der Beobachtungsstudie eine hoch relevante Fragestellung behandelt wird, deren Beantwortung nachweislich nicht mit einem interventionellen Design möglich ist.
Weitere Informationen:
DFG-Programm "Klinische Studien"
Rahmenprogramm Gesundheitsforschung

Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Transfer von Forschungsergebnissen in den medizinischen Alltag zu beschleunigen. Als Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher mit dieser Maßnahme klinische Studien und systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards. Dabei sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die durch das Schließen von Evidenzlücken eine hohe Relevanz für das Gesundheitssystem aufweisen.
Weitere Informationen:
Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung 2010 (Nachdruck 2016)
BMBF: Informationen zur Gesundheitsforschung
Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien des BMBF
Internationale Ausschreibungen
Innovative Medicines Initiative

Innovative Medicines Initiative (IMI) ist eine Initiative zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union.
IMI ist ein Public-Private-Partnership der Europäischen Kommission und der EFPIA, der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (deutsch: Europäische Vereinigung von pharmazeutischen Industrien und Verbänden). IMI ist Teil des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms (FRP).
Weitere Informationen: